Fahne vom Fußballverein darf im Garten wehen

Arnsberg (dpa/tmn) - Der Start der Bundesliga steht bevor. Da kommt das folgende Urteil gerade recht: Fußballfans dürfen in ihrem Garten die Fahne ihres Lieblingsvereins hissen - auch wenn das die Nachbarn stört.

Die Fahne eines Fußballvereins darf im Garten flattern. Eine unzulässige Werbung wird damit nicht betrieben. Das entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg (Az.: 8 K 1679/12), wie die „Neue juristische Wochenschrift“ berichtet.

In dem verhandelten Fall hatten Fans von Borussia Dortmund in ihrem Garten eine etwa ein mal zwei Meter große schwarz-gelbe BVB-Fahne gehisst. Diese wehte an einem rund fünf Meter hohen Mast. Die Nachbarn fühlten sich durch das Flattergeräusch im Wind und den Schlagschatten unzumutbar gestört. Ein weiteres Argument: Fahne und Mast stellten eine im Wohngebiet unzulässige Werbeanlage für den BVB als börsennotiertes Unternehmen dar.

Diese Ansicht teilten die Richter allerdings nicht: Eine auf dem eigenen Grundstück aufgezogene BVB-Fahne ist keine Werbeanlage im baurechtlichen Sinne, weil sie nicht für wechselnde Werbung vorgesehen ist. Vielmehr bringe die Fahne nur die innere Verbundenheit der Nachbarn mit dem BVB zum Ausdruck. Und das sei durchaus zulässig.