Falsche Schlüsselzahl kosten nicht Versicherungsschutz

Karlsruhe (dpa/tmn) - Falsche Angaben zur Anzahl der Fahrzeugschlüssel kosten nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Das berichtet die „Monatsschrift für deutsches Recht“ unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.

Für das Gericht sind die Interessen der Versicherung nur beeinträchtigt, wenn der Fahrzeughalter die Anzahl der Schlüssel zu niedrig angegeben hat. Nur in diesem Fall liege ein Indiz für einen manipulierten oder durch Fahrlässigkeit begünstigten Diebstahl vor (Aktenzeichen: IV ZR 108/07).

Das Gericht hob damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt auf und verwies die Sache an das OLG zurück. Der Halter eines Lastwagens hatte den Diebstahl des Wagens gemeldet und angegeben, er besitze vier Schlüssel. Später korrigierte er seine Angaben auf drei Schlüssel. Daraufhin verweigerte die Versicherung die Schadensregulierung. Der BGH sah dafür jedoch keine rechtliche Grundlage. Denn die falsche Angabe sei generell nicht geeignet, die Interessen der Versicherung zu gefährden.