Familienvermögen für Generationen sichern
Bei mehr als jedem vierten Erbfall gibt es Ärger. Eigene Gesellschaft kann Zersplitterung verhindern.
Düsseldorf. Immer mehr Privatvermögen eignen sich nicht gut für Erbfälle. Laut einer Postbank-Studie rechnen bereits jetzt 26 Prozent der Empfänger künftiger Erbschaften mit Konflikten. Solche Erbauseinandersetzungen — vor allem bei größeren Familien — bergen Gefahren für das Gesamtvermögen. Kompliziert wird es immer bei schwer teilbaren Gegenständen wie etwa Grundbesitz.
Die Familiengesellschaft: „Ein sinnvolles Instrument, das Vermögen sicher und generationenübergreifend zu erhalten, bietet hier für umsichtige Erblasser die Gründung einer Familiengesellschaft“, sagt Agnes Fischl, Fachanwältin für Erbrecht und Steuerberaterin in München. Das ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen, in der Regel Eltern, Kinder und Enkelkinder. Sie ist in den meisten Fällen eine Personengesellschaft wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die Kommanditgesellschaft (KG).
Solch ein Familienpool kann die Übertragung und das Halten von Grundstücken, Kontoguthaben, Anteilen an Kapitalgesellschaften oder beweglichen Gegenständen zum Ziel haben. Dabei wird die Übertragung des Vermögens durch Ein- und Austritt von Gesellschaftern bzw. durch Änderung der jeweiligen Beteiligungsquoten gesteuert.
Vorteile: Die Vermögensnachfolge wird unabhängig von den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Erbrechts geregelt. „Hier stellen die Beteiligten ihre eigenen vertraglichen Spielregeln auf“, sagt Erbrechtsexpertin Fischl. „Ein Vorteil liegt dabei in der frühzeitigen Übertragungsmöglichkeit an die nachfolgende Generation, ohne dass gleichzeitig das Vermögen aufgeteilt werden muss oder die Verfügungs- und Nutzungsmöglichkeit hieran verloren geht.“
Die Eltern können sich trotz konstanter Abgabe ihrer Anteile zeitlebens die volle Verfügungsgewalt über das übertragene Vermögen vorbehalten. Vorteil sind auch die optimale Steuerplanung inklusive der Einsparung von Erbschaft- und Einkommensteuer, die Vermeidung von Pflichtteilen und Unterhaltsansprüchen, der Schutz vor Gläubigern sowie eine effektive Steuerung des Vermögens bis in die dritte Generation. Die drohenden Konfliktsituationen einer Miteigentümer- oder Erbengemeinschaft bleiben außen vor.
Nachteile: Veränderungen der Grundsätze des Gesellschaftsvertrages sind nur bei Mehrheiten möglich. Auch fällt Verwaltungsaufwand wie Gesellschafterbeschlüsse oder Steuererklärungen an. Außerdem sind Beratungs-, Notar- oder eventuelle Grundbuchgebühren fällig.