Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ermöglichen vorzeitige Tilgung

Berlin (dpa/tmn) - Einen Immobilienkredit vorzeitig zu tilgen, kann teuer werden. Denn Banken verlangen dann häufig eine Vorfälligkeitsentschädigung. Kunden können diese Zahlung aber unter Umständen vermeiden, erklärt Rechtsanwalt Hartmut Strube.

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Immobilienkrediten ermöglicht eine vorzeitige Tilgung - ohne zusätzliche Kosten. Darauf weist Hartmut Strube, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), hin. Viele Geldinstitute haben in ihren Darlehensverträgen die Widerrufsbelehrung fehlerhaft formuliert. Betroffen sind vor allem Verträge, die zwischen dem 1. November 2002 und dem 1. April 2008 abgeschlossen worden sind.

Formfehler können zum Beispiel vorliegen, wenn die Belehrung sich nicht auf den konkreten Vertrag beziehe und „der Vertrag“ statt „Ihr Vertrag“ genannt werde, erläutert Strube. Auch die Angabe einer falschen oder unvollständigen Adresse für die Einsendung des Widerrufs könne die Belehrung ebenso unwirksam machen wie der Hinweis auf Fußnoten zur Prüfung der Frist. In diesen Fällen könnten Kreditnehmer den Vertrag noch Jahre nach dem Abschluss widerrufen.