Feinstaub: Droht bald Bußgeld für Kamine und Öfen?
Mit der Gesetzesnovelle sollen die Grenzwerte drastisch sinken.
Berlin. Wer einen alten Ofen hat oder sich gern am offenen Kamin wärmt, wird schon bald Probleme bekommen. Denn das Umweltministerium erarbeitet eine Gesetzesnovelle, die vorsieht, dass die Grenzwerte für den Feinstaubausstoß bei neuen Anlagen, aber auch vorhandenen Öfen und Kaminen drastisch verringert werden.
Diskutiert wird im Umweltausschuss des Bundestages bereits, dass bei groben Verstößen gegen die Grenzwerte Sanktionen vorgesehen werden - sie wird es voraussichtlich in Form von Bußgeldern geben. Allerdings werden die Besitzer von Öfen und von offenen Kaminen zuvor von Schornsteinfegern beraten. Diesen will man die Kontrollen nach der Bundesimmissionsschutzverordnung anvertrauen. Bisher mussten nur Öfen ab einer Wärmeleistung ab 15 Kilowatt auf Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Ausstoß überprüft werden.
Im neuen Gesetz sollen aber auch kleine Anlagen ab vier Kilowatt Wärmeleistung einbezogen werden. Betroffen sind dann rund 14 Millionen Haushalte. Alle fünf Jahre ist eine Kontrolle vorgesehen. Alte Öfen haben zwar Bestandsschutz, doch hier wird von den Schornsteinfegern nach der richtigen Einstellung, dem Zustand und nach der Art der Befeuerung gesehen. In den Koalitionsfraktionen gibt es noch Diskussionen um die Grenzwerte, die künftig gelten sollen. Heute stößt ein Kamin noch im Durchschnitt ungefiltert rund 0,17 Gramm pro Kubikmeter Abluft an Feinstaub und Kohlenmonoxid aus.
Schon ab kommenden Herbst soll der Wert von 0,06 bis 0,1 Gramm pro Kubikmeter Abluft sinken, ab dem Jahr 2015 sollen nur noch Grenzwerte von 0,02 bis 0,04 Gramm zulässig sein. Die SPD-Fraktion hat sich für diese Grenzwerte ausgesprochen, der Union sind sie zu niedrig. Man erwartet, dass es im Umweltausschuss des Bundestages bis zum Sommer eine Einigung gibt und das Gesetz danach im Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll.