Das Anwalts-Honorar
Was ist der Unterschied zwischen einem Handwerker und einem Rechtsanwalt, mal abgesehen von der Arbeitskleidung?
Düsseldorf. Der Handwerker muss nur dann von seinem Kunden bezahlt werden, wenn er den Auftrag auch erfolgreich durchführt. Der Anwalt hingegen bekommt sein Geld auch dann, wenn sein Mandant den Rechtsstreit verliert. Dem Anwalt ist es sogar verboten, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Noch. Denn das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, eben dieses Verbot zu lockern - bis spätestens Sommer 2008.
Der Sinn, der hinter dem Verbot des Erfolgshonorars steht: Der Anwalt soll sich nicht auf Gedeih und Verderb mit dem Anliegen seines Mandanten identifizieren, eine kritische Distanz bewahren. Auch könnte ihn das Streben nach Erfolg um jeden Preis zum Einsatz unlauterer Mittel verführen.
Doch es spricht auch ein gewichtiges Argument gegen das Verbot - und damit für ein Erfolgshonorar. Denn manch einer, der vielleicht im Recht ist, scheut den Gang zum Anwalt und damit auch einen Prozess, eben weil er hohe Anwaltsgebühren befürchtet. Muss er hingegen nur bezahlen, wenn er gewinnt und er sich dieses Honorar gerade wegen seines Prozess-Sieges auch leisten kann, wird er sein Glück eher versuchen.