Feuerwehr beschädigt Auto: Kein Schadenersatz
Rostock (dpa/tmn) - Wenn ein Auto bei einem Feuerwehreinsatz beschädigt wird, hat der Halter grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock hervor.
Nach Auffassung der Rostocker Richter gilt das jedenfalls dann, wenn die Feuerwehr schnell handeln musste, um Menschen zu schützen und die Ausbreitung eines Brandes zu verhindern (Aktenzeichen: 5 U 139/09). Das berichtet die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ unter Berufung auf das Urteil.
Das Gericht wies die Schadenersatzklage eines Fahrzeughalters gegen eine Gemeinde ab. Bei einem Brandeinsatz der Feuerwehr waren Dachziegel auf den Wagen des Klägers gefallen. Die Feuerwehr hatte die Dachziegel entfernt, um eventuell Personen zu retten und ein Ausbreiten des Feuers auf Nachbargebäude zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund sah das OLG keine Rechtsgrundlage für Ansprüche des Klägers. Die Feuerwehrleute hätten nicht vorwerfbar gehandelt. Es sei nicht zu beanstanden, dass sie sich in erster Linie auf eine effektive Brandbekämpfung konzentriert hatten.