So sparen Eltern Steuern
Nicht nur Ehepaaren ohne Kind nützt der Wechsel der Steuerklasse. Auch Familien profitieren.
Düsseldorf. Die Steuerklassen zu wechseln, das kann sich für manche Ehepaare und werdende Eltern richtig lohnen. Wir erklären, für wen das sinnvoll ist.
Kombinationen: Ehepaare können zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen wählen. Beide Partner können Klasse IV nehmen, sie können sich aber auch für die Kombination III/ V entscheiden. Solange beide in Lohn und Brot sind, hat diese Entscheidung in aller Regel nur eine begrenzte Bedeutung. Wer eine „falsche“ Kombination wählt, muss allenfalls zu viel Steuern vorauszahlen. Im Folgejahr kann sich das Ehepaar das zu viel vorausgezahlte Geld vom Finanzamt zurückholen.
Werdende Eltern: Für werdende Eltern lohnt es sich, weit vor der Geburt des Kindes das Nettoeinkommen des Ehepartners, der (vor allem) Elterngeld beziehen wird, gezielt zu optimieren. Dieser sollte Steuerklasse III wählen und alle Steuerfreibeträge per Antrag auf Lohnsteuerermäßigung geltend machen.
Das ist rechtlich in Ordnung, hat das Bundessozialgericht im Juni 2009 (Az.: B 10 EG 3/08 R) entschieden: Danach ist es erlaubt, dass ein Elternteil die (günstigste) Steuerklasse III nur deshalb wählt, um mehr Elterngeld zu bekommen. Für das Elterngeld zählt allerdings das Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Die steuerlichen Entscheidungen müssen deshalb langfristig getroffen werden.
Arbeitslose: Ganz anders sieht dies für Bezieher von Sozialleistungen aus. Denn bei diesen hängt die ausgezahlte Leistung oft von der gewählten Steuerklasse ab. Einen Ausgleich gibt es hier nicht. Wer Arbeitslosengeld (ALG) I bezieht und Steuerklasse III hat, bekommt Monat für Monat oft einige 100 Euro mehr als mit Klasse V. „Das funktioniert nur, wenn man sich rechtzeitig die bessere Klasse besorgt“, sagt Martin Künkler von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen.
Altersteilzeit: Auch die Aufstockungsbeträge, die Arbeitgeber an Altersteilzeiter zahlen, sind vom „Netto“ abhängig. Wer Klasse III oder IV hat, für den muss die Firma mehr zum Teilzeitlohn zuschießen. Wenn Verheiratete die Steuerklasse wechseln, um sich so höhere Leistungen zu sichern, dann könnte das „missbräuchlich“ sein und muss vom Arbeitgeber nicht akzeptiert werden, meint das Bundesarbeitsgericht (BAG).