Finanzen: Wie Geldanlagen geschützt sind

Freiwillige Absicherung bei den privaten Banken soll sinken. Ein Überblick.

Stuttgart. Die Börsen-Turbulenzen und die Sorgen um Bankenpleiten schüren bei vielen Menschen Ängste um ihre Anlagen. Es gibt zwar das gesetzliche Sicherheitsnetz — doch das hat Grenzen. Nun wollen die deutschen Privatbanken ihre freiwilligen Guthaben-Garantien im Falle von Bankenpleiten senken. Ein Überblick zur Frage, welche Anlagen wie abgesichert sind.

Pro Kunde und pro Bank ist eine Summe von 100 000 Euro geschützt, die entweder auf einem Giro-, Tagesgeld- oder Festgeldkonto, auf einem Sparbuch und Sparbrief, oder in Termingeldern und Banksparplänen angelegt sind. Diese Summe kann auf mehrere Angebote einer Bank verteilt sein. Lautet das Konto auf den Namen von zwei Kunden, etwa bei Ehepaaren, sind zusammen 200 000 Euro abgesichert, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wer mehr Geld anlegt, sollte das auf mehrere Banken und auf mehrere Institutsgruppen verteilen.“

Bei Sparkassen in Deutschland sind Einlagen in unbegrenzter Höhe abgesichert. Möglich ist das durch die Institutssicherung. Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen sind zum Haftungsverbund zusammengeschlossen. Gleiches gilt für Volks- und Raiffeisenbanken. Ihre Sicherungseinrichtung garantiert 100 Prozent der Einlagen.

Derzeit liegt bei den privaten Banken die Untergrenze pro Kunde bei der freiwilligen Einlagensicherung bei 30 Prozent des Eigenkapitals, für das die jeweilige Bank haftet. Da das Mindest-Eigenkapital einer Bank in Deutschland bei fünf Millionen Euro liegt, ergibt sich das für Kunden garantierte Minimum von 1,5 Millionen Euro. In den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken zahlen die teilnehmenden privaten Kreditinstitute regelmäßig Geld ein. Er springt für die Teilbeträge ein, die 100 000 Euro übersteigen.

Die Privatbanken wollen diese Guthaben-Garantien senken. Die Mindestsumme, die im Fall einer Bankeninsolvenz gesichert ist, soll in drei Stufen sinken. Die Untergrenze der Sicherung pro Kunde soll von heute 1,5 Millionen Euro auf eine Million ab Anfang 2015, 750 000 Euro im Jahr 2020 und schließlich 437 500 Euro im Jahr 2025 fallen. Die Mitgliederbanken müssen dem am 17. Oktober noch zustimmen.

Die Einlagensicherung gilt zunächst nicht für Aktien und Aktienfonds. Diese werden von den Banken auch nur verwaltet und im Falle einer Pleite herausgegeben.

Eine Ausnahme bilden aber Wertpapiergeschäfte in der Abwicklung. Wird die Bank beauftragt, Aktien zu kaufen oder zu verkaufen, hat das Geld dafür vom Kunden bekommen und geht währenddessen Pleite, ist die Bank gegenüber dem Kunden verpflichtet, sagt Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dann seien über die Einlagensicherung 90 Prozent der Verbindlichkeiten im Wert von bis zu 20 000 Euro gesichert.

Bankenverband-Infos unter http://www.bankenverband.de