Finanzgeschäfte: Transparenz für Verbraucher wichtig

Berlin (dpa/tmn) - Verbraucher haben bei ihren Geldgeschäften einen Anspruch auf Transparenz. Nur so können sie beurteilen, wie groß das Eigeninteresse der Bank an der Anlage ist. Das sagte Verbraucherschützerin Dorothea Mohn.

Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seien die Banken verpflichtet, ihren Kunden mitzuteilen, welche Provisionen sie für Finanzvermittlung erhalten, sagte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband am Mittwoch (20. April) in Berlin bei der Vorstellung der Initiative Finanzmarktwächter. So könnten die Kunden einschätzen, wie groß das Eigeninteresse ihrer Bank an einer konkreten Anlageempfehlung ist. In der Praxis würden Geldinstitute dieser Pflicht aber oft nicht nachkommen.

Bei der Beratung in der Bank sollten sie daher darauf achten, dass sie nicht nur über die Vorteile, sondern auch über die Nachteile der angebotenen Produkte aufgeklärt werden, sagte erklärt Niels Nauhauser, Referent für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Außerdem müsse der Berater das Gespräch auch gut dokumentieren. „Das Beratungsprotokoll sollte möglichst nicht aus vorgefertigten Textbausteinen bestehen.“