Geldtipp: Krankenkasse zahlt Haushaltshilfe
Wenn ein Elternteil krank ist, können Familien in eine Notlage geraten. Viele wissen nicht, dass sie Unterstützung beantragen können.
Düsseldorf. Kinder betreuen, Essen kochen, putzen, waschen, einkaufen. Wenn der Elternteil, der Haushalt und Kinder versorgt, krank wird, geraten Familien in eine Notlage. Wer erledigt die Arbeit? Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren in manchen Fällen eine Haushaltshilfe.
„Viele Patienten wissen das aber gar nicht“, sagt Kai Vogel, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale NRW. Manche Kassen bieten sogar ein deutlich erweitertes Leistungsspektrum an. Doch leider bleibt die wichtige Extraleistung für Versicherte oft im Verborgenen. „Die Kassen weisen auf solche Mehrleistungen meist nicht hin“, sagt Vogel.
Stationäre Aufenthalte, sei es im Krankenhaus oder bei einer Reha-Maßnahme, berechtigen Patienten, eine Haushaltshilfe zu beantragen. Allerdings nur, wenn in dem Haushalt Kinder leben, die unter zwölf Jahre alt sind und wenn keine andere Person im Haushalt lebt, die die anfallende Arbeit erledigen kann. Bei behinderten Kindern gilt die Altersgrenze nicht. Im Fall einer Risikoschwangerschaft und bei Entbindung wird die Hilfe gewährt, auch ohne dass Kinder im Haushalt leben. „Bei schwerer Krankheit, bei der der Patient zuhause ist, wird eine Unterstützung in der Regel nicht vorgesehen“, sagt Vogel — sie erfolgt nur auf freiwilliger Basis.
„Was eine Kasse freiwillig leistet, ist in der Satzung festgelegt“, so Vogel. Man findet vereinzelt auch Hinweise auf der jeweiligen Internetseite der Krankenversicherung. Meist handelt es sich um Unterstützung bei akuter Krankheit, dazu gehören oft auch ambulante Operationen. Die Leistungen sind extrem unterschiedlich: Die Barmer gewährt Hilfe maximal drei Monate lang, die DAK ebenso, die KKH Allianz lediglich für zehn Tage, die Techniker dagegen unbegrenzt. Manche Kassen gewähren die Hilfe zusätzlich, bis die Kinder maximal 14 Jahre alt sind, anstatt zwölf, wie es die Regelleistung vorsieht.
Erste Anlaufstelle für Patienten ist der Arzt. „Er bestimmt den zeitlichen Umfang, in dem eine Haushaltshilfe zum Einsatz kommt“, sagt Heidrun Holstein von der Unabhängigen Patientenberatung in Deutschland (UPD).