Gericht: Familienzuschlag für Lebenspartner auch rückwirkend
Wiesbaden (dpa) - Homosexuelle Beamte können einen Familienzuschlag für ihre Lebenspartnerschaft auch rückwirkend erhalten. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden im Falle eines Beamten der Stadt Wiesbaden entschieden.
Der Familienzuschlag für die Lebenspartnerschaft von homosexuellen Beamten wird auch rückwirkend fällig, urteilte das Verwaltungsgericht Wiesbaden. In dem Fall hatte der Mann laut Gerichtsmitteilung vom Freitag (15. März) von der Stadt 2004 den Familienzuschlag nach dem Besoldungsgesetz für Beamte eingefordert, weil er ein Jahr vorher mit seinem Partner eine offizielle Verbindung eingegangen war (Az.: 3 K 1392/11.WI).
Die Stadt lehnte mit der Begründung ab, dieser Zuschlag stehe nur Verheirateten zu. Aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Rechte für Lebenspartnerschaften musste die Stadt seit dem 1. April 2010 doch zahlen, sie lehnte eine rückwirkende Leistung aber ab. Nach einer Klage des Beamten verurteilte das Gericht die Stadt Wiesbaden zur Zahlung des Zuschlags plus Zinsen ab dem 3. Dezember 2003.
Begründung: Laut einer EU-Richtlinie, die zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden musste, wäre die Nichtgewährung des Familienzuschlags eine Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung des Klägers. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann die Stadt eine Zulassung zur Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof beantragen.