Geringverdiener sollten NV-Bescheinigung beantragen

Berlin (dpa/tmn) - Anleger mit geringem Einkommen sollten eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen. Wird diese der Bank vorgelegt, könnten Zinsen und andere Kapitaleinkünfte ohne Abzug von Abgeltungsteuer ausgezahlt werden.

Das gelte auch, wenn sie den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro jährlich überschreiten, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. In Betracht komme die NV-Bescheinigung für Verbraucher, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag von 8004 Euro liegt. Bei Ehepaaren liegt der Betrag bei 16 008 Euro.