Unterhaltsvorsschuss 6600 Wuppertaler beantragen Unterhaltsvorschuss
Doppelt so viele Alleinerziehende wie vor einem Jahr machen von dem Angebot Gebrauch.
Die Zahl der Menschen in Wuppertal, die als Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder beantragen, hat sich seit Juli 2017 mehr als verdoppelt. Das geht aus einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Grünen im Jugendhilfeausschuss hervor, der den Lokalpolitikern nun in mehreren Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgestellt wurde.
Demnach ist die Zahl der Anträge von 3200 auf 6600 angestiegen. Sozialdezernent Stefan Kühn geht zudem von einer Erhöhung der Zahl auf 6800 bis zum Jahresende aus. „Im nächsten Jahr könnte sich die Zahl mit Schwankungen bei rund 7000 einpendeln“, so der Dezernent.
Hintergrund ist eine Reform des Unterhaltsvorschuss-Gesetzes, der zufolge Alleinerziehende die Unterstützungszahlung für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beantragen können. Bis 2017 war das für Kinder bis zwölf Jahre möglich.
„Die Zahlen zeigen eine höhere Steigerung in Wuppertal als im Bundesdurchschnitt“, sagt Paul Yves Ramette von den Grünen. „Darin spiegelt sich das Ausmaß wirtschaftlicher Armut und die Verschuldung in Wuppertal“, so Ramette.
Die Bürger in Oberbarmen seien laut Schuldneratlas zu 30 Prozent überschuldet. Der Handlungsbedarf sei dringend. So schwer es sei, etwas gegen Armut zu tun, man könne sie doch an verschiedenen Enden anpacken.
Das vom Bund beschlossene Gesetz trifft bei der Stadtverwaltung auf hohe Zustimmung. „Es ist ein absolut richtiges Gesetz, für das wir uns mit dem Bündnis gegen Armut ja auch eingesetzt haben“, sagt Sozialdezernent Kühn. Für Alleinerziehende, die ja oft ein hohes Risiko trügen, biete der Unterhaltsvorschuss eine wichtige Hilfe.
Allerdings sei die Stadt bei der Finanzierung zu schwer belastet worden, kritisieren Stadtverwaltung und Grüne. Denn nur 70 Prozent der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses von zwölf auf 18-jährige Kinder würden von Bund und Ländern bezahlt. 30 Prozent seien der Stadt aufgebürdet worden. Mehrkosten allein in diesem Jahr: Eine Million Euro.
„Das ist ein klassischer Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip“, kritisiert Kühn. Dieses sieht vor, dass Bund und Länder die Kosten, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, selbst tragen müssen.
„Die Reform des Unterhaltsvorschuss-Gesetzes geht zulasten Wuppertals“, kritisiert auch Paul Yves Ramette. Die Stadt hofft, die Mehrkosten im Rahmen der üblichen Schwankungen von Einnahmen und Ausgaben im Haushalt auffangen zu können, sagt Stefan Kühn.
Einsparungen an anderer Stelle seien nicht vorgesehen. So stelle das Finanzierungsmodell des neuen Gesetzes ein Risiko für den städtischen Haushalt dar. Kühn hofft nun darauf, dass andere Städte ihre Ankündigung beim Städtetag wahr machen und Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegen.
Die Mehrkosten für die Stadt durch das neue Unterhaltsvorschussgesetz kommen dadurch zustande, dass elf neue Stellen geschaffen wurden. Etwa sieben städtische Mitarbeiter kümmern sich um die derzeit 3500 Heranziehungsfälle, in denen Väter zur Zahlung gezwungen oder Pfändungen durchgeführt werden.