Steuererklärung kann sich auch für Arbeitslose lohnen

Neustadt (dpa/tmn) - Arbeitslose sollten eine Steuererklärung abgeben. Denn in vielen Fällen zahle sich die Erklärung für sie aus, so der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Eine Steuererklärung lohne sich auch dann, wenn Arbeitslose in dem Jahr, in dem sie arbeitslos sind, gar keine Lohnsteuern bezahlt haben. Der Grund: Arbeitssuchende können die Kosten, die sie bei der Stellensuche haben, beim Finanzamt gelten machen. Auf Antrag stellt das Finanzamt einen Verlust fest. Dieser kann dann bei der Steuerberechnung des Vorjahres oder im nächsten Jahr berücksichtigt werden, sofern in dieser Zeit Steuern gezahlt wurden.

Arbeitssuchende sollten daher die Belege sammeln für die Kosten für Fotos, Bewerbungsunterlagen, Schreibmaterialien oder Fahrten zu Vorstellungsgesprächen.