Gewinnspieldienst: Telefonrechnungen sind tabu
Stuttgart (dpa/tmn) - Ein Gewinnspieldienst darf seine Forderungen nicht mehr über die Telefonrechnung der Deutschen Telekom einziehen. Die Bundesnetzagentur habe für diese Form der Rechnungslegung ein Verbot verhängt, teilte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit.
Das Verbot gelte rückwirkend zum 30. März 2010 für ein bestimmtes Unternehmen, das Verbrauchern mit unerlaubten Telefonanrufen Verträge für einen Gewinnspieleintragungsdienst untergeschoben habe, erklären die Verbraucherschützer.
Die Rechnungssumme von monatlich 39,60 Euro sei über die Telefonrechnung eingezogen worden. Bei Kunden der Telekom sei dies nun nicht mehr möglich. Kunden anderer Telefonanbieter müssten sich gegen die in Rechnung gestellten Beiträge wehren, erläutern die Experten. Sie müssten dem Einzug widersprechen.