In Thüringen am günstigsten Große Länder-Unterschiede beim Eigenanteil im Pflegeheim

Berlin (dpa) - Beim Eigenanteil, den Patienten für die Pflege in Pflegeheimen zahlen müssen, gibt es weiter erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern.

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Am günstigsten ist es in Thüringen mit
durchschnittlich 237,19 Euro im Monat, am teuersten in Berlin mit
872,50 Euro. Das geht aus einer Antwort des
Bundesgesundheitsministeriums auf eine Frage der Linke-Fraktion
hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Im bundesweiten
Schnitt betrug dieser je Einrichtung einheitliche Eigenanteil zum
Stichtag 1. April 602,13 Euro. Über dem Durchschnitt liegen insgesamt
sieben Länder, darunter neun Länder.

Pflegebedürftige oder die Angehörigen müssen den Eigenanteil leisten,
weil die Pflegeversicherung - anders als die Krankenversicherung -
nur einen Teil der Kosten trägt. Selbst zahlen müssen sie daneben
auch für die Unterkunft mit Zimmerreinigung und Verpflegung. Dazu
kommen umgelegte Kosten für Investitionen zum Beispiel in Umbauten
und Modernisierungen ihres Heims sowie teils für Azubi-Vergütungen.

Die Linke-Sozialexpertin Sabine Zimmermann forderte: „Gute Pflege
muss unabhängig vom Geldbeutel und vom Wohnort für jeden möglich
sein.“ Nötig seien mehr Pflegekräfte und bessere Leistungen ohne
Altersarmut. Die Pflege müsse daher endlich als Vollversicherung
ausgestaltet werden, in der alle pflegebedingten Kosten übernommen
werden. „So können die Eigenanteile sinken oder ganz entfallen.“

Hintergrund für Unterschiede beim pflegebedingten Eigenanteil ist,
dass die Schlüssel für die Personalausstattung je nach Bundesland
vertraglich festgelegt werden. Wie es in einer grundsätzlichen
Erläuterung der Privaten Krankenversicherung heißt, ist eine
Vollkraft zum Beispiel in Berlin im Schnitt für 3,9 Bewohner mit
Pflegegrad 2 zuständig - in Schleswig-Holstein aber für 5,4 Bewohner.
Regionale Unterschiede können auch entstehen, weil die Personalkosten
sich wie das allgemeine Lohnniveau bundesweit durchaus unterscheiden.

Seit 2017 ist der Eigenanteil an den reinen Pflegekosten im
jeweiligen Heim einheitlich - und nicht mehr umso höher, je höher
jemand nach Pflegegrad eingestuft ist. Generell entfallen 80 Prozent
der pflegebedingten Kosten der Einrichtungen auf Personal.