Halbwaisenrente kann es auch für Pflegekinder geben
Magdeburg (dpa/tmn) - Ein Pflegekind kann auch dann Halbwaisenrente erhalten, wenn es nach dem Tod des Pflegevaters in eine neue Pflegefamilie wechselt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Magdeburg.
Maßgeblich für den Erhalt einer Halbwaisenrente sei das Verhältnis zwischen dem Verstorbenen und dem Pflegekind, so die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der Fall: Nachdem der Pflegevater im Bundeswehreinsatz gefallen war, erhielt das 2008 geborene Pflegekind eine Halbwaisenrente nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Als es über ein Jahr später in eine neue Pflegefamilie kam, stellte die Behörde die Zahlung der Rente ein. Nach ihrer Auffassung war die Pflegestellung zur bisherigen Familie aufgehoben, da das Kind nicht mehr im Haushalt des verstorbenen Pflegevaters lebte.
Das Urteil: Die Klage war erfolgreich. Es komme für den Anspruch auf Halbwaisenrente lediglich auf die Beziehung zwischen dem Verstorbenen und dem Pflegekind an, so das Gericht. Es sei unerheblich, ob das Pflegeverhältnis in dessen Familie fortgesetzt werde. Ein gemeinsamer Haushalt habe aufgrund seines Todes gar nicht mehr bestehen können.