Schenkung muss bewiesen werden
Coburg (dpa/tmn) - Wer behauptet, noch zu Lebzeiten von seiner Mutter ihr Auto geschenkt bekommen zu haben, muss dies auch nachweisen können. Das entschied das Landgericht Coburg.
Die Mutter erkrankt und beabsichtigt, nach dem Krankenhausaufenthalt zu einem ihrer Söhne zu ziehen. Dorthin wurde auch bereits ihr Auto gebracht. Dann starb die Mutter jedoch. Zwei Brüder, die späteren Kläger, beerbten die verstorbene Mutter. Der dritte Bruder, der spätere Beklagte, schlug das Erbe aus. Die beiden Erben forderten den Pkw zurück, der sich inzwischen bei dem dritten Bruder befand. Dieser meinte aber, seine Mutter habe ihm das Auto geschenkt und ihm dabei den Fahrzeugbrief ausgehändigt.
Das Landgericht Coburg gab der Klage statt. Die Richter sahen es nicht als erwiesen an, dass der Mann das Auto geschenkt bekommen hatte. Für eine Schenkung spräche, wenn der Beklagte einen Zweitschlüssel erhalten hätte (Az.: 22 O 68/13). Nur aus dem Besitz des Fahrzeugbriefes allein mochten die Richter nicht schließen, dass der Mann auch Eigentümer sei. Es sei nicht erwiesen, dass die Mutter dem Sohn tatsächlich den Fahrzeugbrief gegeben habe.