Urteil eines Sozialgerichts Handballtrainer sind abhängig beschäftigt

Heilbronn (dpa/tmn) - Trainer von Handballvereinen sind in der Regel abhängig beschäftigt. Das bedeutet: Der Verein muss für den Trainer Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Das hat das Sozialgericht Heilbronn (Az.: S 11 R 3919/13) entschieden.

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Ein Handballverein wurde verurteilt, für seine Trainer mehr als 20 000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Fall: Der Handballverein zahlte dem angeblich selbstständigen Trainer der Herrenmannschaft ein monatliches Honorar von 3450 Euro. Wegen unzureichenden sportlichen Erfolgs wurde er im Dezember 2009 entlassen. Mit anwaltlicher Hilfe erhielt er bis zum Vertragsende im Juni 2010 die vereinbarte Vergütung weiter.

Die Trainerin der Damenmannschaft erhielt bis zur einvernehmlichen Trennung eine monatliche Pauschale von 600 Euro plus 150 Euro für das Training der A-Juniorinnen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund forderte nach einer Betriebsprüfung vom Handballverein Sozialversicherungsbeiträge von mehr als 20 000 Euro nach. Die beiden Trainer seien abhängig beschäftigt gewesen.

Das Urteil: Die Klage des Handballvereins gegen diese Forderung war erfolglos. Beide Trainer seien abhängig beschäftigt gewesen, so das Gericht. Der Verein müsse die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Die Trainer seien in den Vereinsbetrieb eingegliedert gewesen und hätten kein unternehmerisches Risiko getragen. Denn weder hätten sie eigenes Kapital noch nennenswerte eigene Betriebsmittel eingesetzt. Vielmehr seien die notwendigen Arbeitsmittel gestellt worden. Die Trainingszeiten seien ebenso wie die Einsatzzeiten an Spieltagen vorgegeben gewesen.