Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen
Berlin (dpa/tmn) - Ausgaben für Handwerker können die Steuerlast mindern. Denn einen Teil der Handwerkerrechnungen können Verbraucher beim Finanzamt geltend machen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.
Es lohnt sich, Handwerkerrechnungen bei der Steuererklärung anzugeben. 20 Prozent von insgesamt 6000 Euro Handwerkerrechnung können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Das sind maximal 1200 Euro. Die Voraussetzung: Es liegt eine ordentliche Rechnung vor, die per Überweisung bezahlt wurde.
Abzugsfähig sind alle Handwerker- und Renovierungsarbeiten am eigenen und selbst bewohnten Haus. Und zwar die reinen Arbeitskosten ebenso wie die Fahrtkosten und die anteilige Mehrwertsteuer. Nicht abzugsfähig sind Materialkosten. Handwerkerleistungen können nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn für die Arbeiten nicht gleichzeitig öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen werden. Dazu zählen unter anderem zinsgünstige Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse, beispielsweise aus der KfW-Förderung.