Hauskredit schneller tilgen mit Riester-Vertrag
Stuttgart (dpa/tmn) - Immobilienbesitzer können mit Guthaben aus ihrem Riester-Vertrag ihr Hypothekendarlehen tilgen. Dafür müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein.
Wer ein Haus oder eine Wohnung gekauft hat, kann Guthaben aus seinem Riester-Vertrag für das Abbezahlen des Kredits nutzen. Die Voraussetzung: Sparer müssen mehr als 3000 Euro in ihrem Riester-Vertrag angespart haben. Dann lässt sich das Geld zur Schuldentilgung einsetzen. „Angesichts der hohen Kosten und der gesunkenen Anlagezinsen der Riester Sparverträge lohnt sich das in vielen Fällen“, erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. „Die Rechnung ist einfach: Sind die Darlehenszinsen höher als die Rendite der Riester-Verträge nach Kosten, ist die Tilgung attraktiv.“
Grundsätzlich können alle Darlehen, die das Eigenheim finanzieren, auf diese Weise getilgt werden. Wer beispielsweise 15 000 Euro in einem Riester-Vertrag angespart hat, kann die gesamte Summe oder Teilbeträge von mindestens 3000 Euro daraus zur Sonderzahlung nutzen. „Natürlich setzt die Sondertilgung voraus, dass diese Möglichkeit im Kreditvertrag vereinbart wurde.“ Wer seinen Riester-Vertrag fortführen will, etwa um auch weiterhin die Zulagen zu erhalten, muss mindestens 3000 Euro Guthaben darin belassen.
Dieses neue Recht haben Verbraucher seit dem 1. Juli, was aber nicht heißt, dass die Kunden das Guthaben vom einen auf den anderen Tag entnehmen können. „Die Kündigungsfristen der bestehenden Riester-Sparverträge müssen eingehalten werden“, erklärt Nauhauser. Die konkrete Frist hängt von der Vertragsart ab. Bei Versicherungen etwa ist die Kündigung oft nur zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Deshalb sollte der Anbieter rechtzeitig schriftlich informiert werden, dass ein bestimmter Betrag zur Schuldentilgung verwendet werden soll. „Der Anbieter muss den Entnahmebetrag dann fristgemäß auszahlen.“