Anderweitig absichern Hausratversicherung greift nicht bei Campingurlaub
Hamburg (dpa/tmn) - Eine Hausratversicherung greift unter Umständen auch während einer Urlaubsreise. Versichert sind mitgeführte Utensilien zum Beispiel, wenn ein Schaden in einem Hotel entstanden ist, erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.
Im Campingurlaub greift der Schutz in der Regel dagegen nicht. Wer mit einem Caravan oder im Wohnmobil unterwegs ist, kann sein Hab und Gut aber mit einer sogenannten Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder einer speziellen Campingversicherung schützen.
Der Versicherungsschutz besteht meist gegen Beschädigung, Verlust oder Zerstörung, unter anderem durch Brand, Sturm, Überschwemmung, Diebstahl und Raub. Die Tarife unterscheiden sich allerdings stark. Hier ist ein Vergleich also sinnvoll, empfiehlt der BdV.