Heizen: Rechnung oft fehlerhaft
Mieter können die Abrechnungsunterlagen einsehen.
Düsseldorf. Vielen Verbrauchern fährt jetzt beim Öffnen der Heizkostenabrechnung ein Schreck durch die Glieder. Doch vor dem Begleichen sollte die Forderung genau geprüft werden, denn jede zweite Abrechnung ist falsch. Darauf weisen der Deutsche Mieterbund und die gemeinnützige Klimaschutz-Beratungsgesellschaft co2online in Berlin hin.
Wer Zweifel an der Richtigkeit der Rechnung hat, kann die kompletten Abrechnungsunterlagen beim Vermieter einsehen und sich beim örtlichen Mieterverein beraten lassen. Die wichtigsten Fragen haben die Experten schon im Vorfeld beantwortet:
Die Abrechnung umfasst einen Zeitraum von einem Jahr, wobei es nicht zwingend ein Kalenderjahr sein muss. Der Vermieter muss eine verbrauchsabhängige Abrechnung erstellen. Das heißt, dass 50 bis 70 Prozent der Kosten nach Verbrauch abgerechnet werden müssen. Die restlichen Kosten werden meist entsprechend der Wohnfläche verteilt.
Die Heizkostenabrechnung beginnt mit der Aufstellung aller Heizkosten. Ein Teil umfasst die Kosten für den Brennstoffkauf, also die Ausgaben für Fernwärme, Gas oder Öl. Neben dem Energieverbrauch enthält sie auch die sogenannten Heiznebenkosten. Dazu zählen Wartungskosten der Heizung, Gebühren der Heizkostenverteilung und für den Schornsteinfeger sowie Betriebsstromkosten der Heizungsanlage.
Viele Mieter zahlen unnötig hohe Heizkosten, weil Heizungsanlagen veraltet sind, uneffektiv arbeiten oder Häuser nicht richtig gedämmt sind. Häufig sind auch die Nebenkosten zu hoch.