Honorarvereinbarung: Kosten müssen transparent sein
Düsseldorf (dpa/tmn) - Kein Horror bei den Honorarvereinbarungen: Ein Anwalt muss seinen Mandanten ungefragt über anfallende Kosten aufklären, entschied ein Gericht. Nur eine Ausnahme bleibt.
Ein Rechtsanwalt muss bei einer Honorarvereinbarung den Mandanten ungefragt darüber aufklären, welche Kosten auf ihn zukommen. Das berichtet die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen: I-24 155/10). Eine solche Aufklärungspflicht bestehe nur dann nicht, wenn klar sei, dass sich der Anwalt an die gesetzliche Gebührenregelung halten wird. Dann müsse er allenfalls auf Nachfragen Auskunft geben.
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einer Mandantin gegen ihren früheren Anwalt statt. Die Klägerin hatte den Teil des Honorars zurückgefordert, der über den gesetzlich vorgesehenen Gebühren lag. Sie hatte mit dem Anwalt eine Honorarvereinbarung abgeschlossen - offenbar ohne sich bewusst zu sein, dass das Honorar deutlich über den gesetzlichen Gebühren liegen werde. Darauf hätte sie der Anwalt nach Ansicht des OLG hinweisen müssen. Daher stehe ihm nur die gesetzliche vorgesehene Vergütung zu, er müsse der Klägerin das überzahlte Honorar erstatten.