Hypovereinsbank unterliegt vor BGH - Täuschung

München (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Hypovereinsbank in Haftung für einen ehemaligen Vermittler eines Immobiliengeschäfts wegen arglistiger Täuschung verurteilt. Ein Sprecher der Bank bestätigte einen entsprechenden Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR).

Die vom BGH erkannte Täuschung des Kunden sei auf der Grundlage der langjährigen Rechtsprechung des BGH in diesem Einzelfall der Bank zugerechnet worden, hieß es am Freitag (22. Juli). Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichtes Köln. Einen Rückschluss auf andere Verfahren sieht die Bank darin jedoch nicht.

Der BR hatte berichtet, dass der 11. Zivilsenat des BGH die Bank im Zusammenhang mit sogenannten Schrottimmobilien in Haftung sieht. Dies gehe aus dem rechtskräftigen, aber noch unveröffentlichten Beschluss vom 5. Juli hervor (Aktenzeichen: XI ZR/ 342/10). Eine BGH-Sprecherin bestätigte, dass die Entscheidung so erging. Demnach wurde die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein vorinstanzliches Urteil des Oberlandesgerichtes Köln vom BGH zurückgewiesen. Damit habe das Urteil des OLG Köln vom Oktober 2010 Bestand (Aktenzeichen: 13 U 119/06).

Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar aus Windach am Ammersee bereits 1993 eine Eigentumswohnung in Langerwehe bei Aachen für damals 190 000 D-Mark gekauft. Diese habe die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank, ein Vorgängerinstitut der Hypovereinsbank, komplett finanziert. Schon wenige Monate später stellte sich laut BR heraus, dass diese Wohnung völlig überteuert war und die zugesicherte Miete nicht erzielbar. Die Kapitalanlage wurde so zum dauerhaften Verlustgeschäft, ein zehn Jahre währendes Zivilverfahren schloss sich an. Die Prozesskosten - die das Ehepaar laut BR mit rund 50 000 Euro beziffert - müsse nun die Hypovereinsbank tragen. Die Wohnung selbst wurde 2006 für 7500 Euro zwangsversteigert.

Dem Sprecher der Hypovereinsbank zufolge handelte sich um „eine Vollstreckungsgegenklage, die keine Verurteilung zum Schadensersatz enthält“. Sie habe allenfalls Auswirkungen auf die Finanzierungen anderer Kunden, die im gleichen Objekt und vom gleichen Vermittler in gleicher Weise getäuscht wurden - darüber hinaus jedoch nicht.