Kilometerschummlern droht Freiheitsstrafe

Mainz/München (dpa/tmn) - Falsche Kilometerangaben gegenüber dem Finanzamt können zu einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Schummlern drohen eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Wer über Jahre in seiner Einkommenssteuererklärung eine höhere als die tatsächliche Entfernung für den Weg zur Arbeit angibt, dem drohen eine Geldstrafe oder in schweren Fällen bis zu fünf Jahre Haft. Das teilt der ADAC mit Verweis auf ein Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 3 K 2635/08) mit.

In dem verhandelten Fall kam eine Arbeitnehmerin noch glimpflich davon: Sie hatte über Jahre 28 anstelle von 10 Entfernungskilometern in ihre Steuererklärung eingetragen. Als die Finanzbehörde die falschen Angaben mit Hilfe eines Routenplaners entdeckte, änderte sie rückwirkend die Steuerbescheide der betreffenden Jahre. Dies befand das Gericht für zulässig, da durch die Routenplanerabfrage neue Tatsachen bekanntgeworden seien. Auf eine Strafe wurde laut ADAC verzichtet.