Kostenfallen im Netz: Was Verbraucher tun können
Bremen (dpa/tmn) - Verbraucher sollen besser vor Kostenfallen im Internet geschützt werden - sie können sich aber schon jetzt dagegen wehren. So sollten sie unwissentlich im Netz abgeschlossenen Abo-Verträgen widersprechen und kein Geld bezahlen.
Ein Vertrag sei eine beidseitige Willenserklärung, erläutert Gerrit Cegielka von der Verbraucherzentrale Bremen. „Die Bedingungen und die Kosten müssen deutlich erkennbar sein.“ Oft versteckten Anbieter von Abo-Fallen Kostenhinweise aber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit dem „berühmten einen Klick“ habe der Verbraucher plötzlich einen Vertrag abgeschlossen, den er gar nicht wollte. Und dann landet eine hohe Rechnung im Briefkasten.
Das Bundesministerium für Justiz empfiehlt auf seiner Webseite, innerhalb von vier Wochen schriftlich dem Vertragsschluss und der Zahlungspflicht zu widersprechen. So könne die Weitergabe von Daten an Auskunfteien wie die Schufa vermieden werden. Meist sei sich der Nutzer nicht sicher, ob und wann er überhaupt einen Vertrag auf einer Webseite abgeschlossen hat, sagt Cegielka. Um sicherzugehen, sollte er den Widerruf oder die Anfechtung des Vertrags erklären, rät der Verbraucherschützer.
Das Schreiben sollte per Einschreiben und Rückschein versendet werden. „Ich habe dann alles getan, was ich kann“, sagt Cegielka. Weitere Mahnschreiben könnten getrost ignoriert werden. Viele Verbraucher ließen sich allerdings von den offiziell anmutenden Schreiben der Anbieter oder ihrer Inkassofirmen einschüchtern. Es herrsche ein gehöriger Respekt vor Rechtsanwälten, sagt Cegielka. „Viele denken: Wenn die schreiben, muss da schon was dran sein.“ Sie zahlten dann lieber, um weiteren Ärger zu vermeiden.
In Zukunft sollen Verbraucher schon im Voraus erkennen, wann sie ein kostenpflichtiges Abo abschließen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (24. August) die Einführung der sogenannten Button-Lösung verabschiedet: Wenn ein Nutzer beispielsweise auf „Bestellen“ klickt, müsse die Schaltfläche mit einem Zahlungshinweis oder „einer eindeutigen Formulierung“ gekennzeichnet sein, erläutert das Verbraucherministerium.
Wer versteckte Kostenhinweise auf Webseiten erkennen will, kann zum Beispiel die Browser-Erweiterung „Kostenfinder“ nutzen. Sie markiert automatisch Begriffe und Angaben, die auf Kosten hindeuten - allerdings nicht, wenn der Text in einer Bilddatei eingebettet ist. Das Add-On gibt es für den Internet Explorer, Firefox, Chrome, Opera und Safari.