Gericht: Keine Mischkalkulation bei Gräbern

Mainz (dpa) - Faire Preise nach dem Tod: Friedhöfe dürfen nach einem Urteil kein Geld auf Urnengräber aufschlagen, um die Kosten für Erdbestattungen zu verringern. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts, die am Mittwoch bekannt wurde.

In dem Fall hatte sich ein Mann aus Bacharach am Rhein geweigert, 613 Euro für das Ausheben und Schließen eines Urnengrabs zu zahlen, weil andere Gemeinden ihm zufolge nur Gebühren bis 150 Euro verlangten. Der Friedhof hatte die Preise für Urnengräber erhöht, um aufwendigere Erdgräber etwas zu verbilligen. An der Rechtmäßigkeit dieser Mischkalkulation hatten die Richter erhebliche Zweifel. Sie gaben daher dem Eilantrag des Mannes statt (Aktenzeichen: 6 L 721/11.MZ.MZ).