Krankenkassenbeiträge von Kindern absetzbar

Berlin (dpa/tmn) - Seit 2010 können Steuerzahler ihre Krankenkassenbeiträge in voller Höhe geltend machen. Eltern dürfen dabei die Beiträge für ihr Kind angeben, wenn sich der Nachwuchs im Studium oder in einer Ausbildung befindet.

Krankenkassenbeiträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung des Kindes ausgewiesen sind, können in diesem Fall von den Eltern als Sonderausgaben berücksichtigt werden, erläutert der Bund der Steuerzahler.

Nach bisheriger Verwaltungsauffassung gilt dies aber nur, wenn die Eltern dem Kind die Beiträge erstatten, so der Bund der Steuerzahler. Umstritten ist hingegen, ob die Eltern die Kassenbeiträge des Kindes auch dann absetzen können, wenn sie ihrer Unterhaltsverpflichtung durch Sachleistungen wie zum Beispiel durch Unterkunft und Verpflegung nachkommen. Dies wird zurzeit noch in der Finanzverwaltung geklärt.

Bis zu einer abschließenden Klärung sollten Eltern, die ihren Kindern in deren Ausbildung Kost und Logis bieten, die Krankenkassenbeiträge der Kinder in der Steuererklärung geltend machen. Unter Umständen sollte um Ruhen des Verfahrens gebeten werden, bis eine Entscheidung durch die Finanzverwaltung getroffen wurde.