Krankheitskosten steuerlich absetzen
Berlin (dpa/tmn) - Die Behandlungen und die Folgekosten von Krankheiten können teuer werden. Steuerzahler müssen aber auf den Ausgaben nicht in voller Höhe sitzen bleiben.
Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt geltend gemacht werden. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) hin. Abgesetzt werden können Aufwendungen für medizinische Leistungen wie etwa Medikamente. Auch die Kosten für ihre krankheitsbedingte Unterbringung können Betroffene laut Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes geltend machen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Steuerzahler infolge einer Krankheit pflegebedürftig geworden sind.
Außergewöhnliche Belastungen sind allerdings stets um die individuell zumutbare Belastung zu kürzen. Diese beträgt in Abhängigkeit von der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand sowie der Anzahl steuerlich zu berücksichtigender Kinder ein bis sieben Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.