Landkarten nur mit Erlaubnis online nutzen

Betreibern drohen Strafen.

Berlin. Ohne Erlaubnis dürfen Homepage-Betreiber keine urheberrechtlich geschützten Landkarten auf ihre Homepage stellen. Selbst Links zu solchen Inhalten oder Kopien auf dem Server sind tabu. Der Deutsche Anwaltverein bezieht sich auf ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 161 C 15642/09).

Ein Ladenbesitzer hatte auf seiner Homepage einen Link zum Internet-Angebot eines kostenpflichtigen Kartendienstes gesetzt, um Kunden das Auffinden seines Geschäfts zu erleichtern. Weil er keine Lizenzgebühr entrichtet hatte, bekam er eine Abmahnung, zahlte Schadensersatz und löschte den Link.

Jahre später stellte der Kartendienst allerdings fest, dass noch eine Kopie des Kartenausschnitts auf dem Server des Ladenbesitzers lag. Er musste erneut zahlen: Lizenz- und Anwaltsgebühren in Höhe von 1470 Euro.