Vergessene Tankrechnung wird teuer

Fahrer muss Kosten für einen Detektiv tragen.

Karlsruhe. Wer an einer Tankstelle vergisst, seine Rechnung zu bezahlen, muss tief in die Tasche greifen. Das hat der Bundesgerichtshof gestern in einem Urteil entschieden (Az.: VIII ZR 171/10).

Der Fall: Ein Mann hatte im bayerischen Kiefersfelden für 10,01 Euro getankt. Anschließend stöberte er im Tankstellenshop, kaufte einen Schokoriegel und zwei Autobahnvignetten für Österreich — darüber vergaß er völlig, dass er noch Kraftstoff zu bezahlen hatte.

Es fiel ihm wieder ein, als ihm der Tankstellenbetreiber eine Rechnung über 180 Euro zuschickte — inklusive Kosten für einen Anwalt und einen Detektiv, der den Fahrer aufgespürt hatte.

Der Mann klagte, weil er die Summe für unangemessen hielt. Das Gericht entschied: Der säumige Kunde muss die Kosten tragen. „Es darf nicht der Gedanke entstehen, dass man für geringe Beträge risikolos tanken kann, ohne zu bezahlen“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball.

Außerdem stellte das Gericht klar: Der Kunde muss von sich aus an der Kasse sagen, dass er getankt hat. Er muss nicht noch einmal vom Kassierer gezielt danach gefragt werden.