Lungenkrebs bei starken Rauchern ist keine Berufskrankheit

Darmstadt (dpa/tmn) - Wer im Job oft schädlichen Dämpfen ausgesetzt ist, kann dadurch erkranken. Ist der Betroffene aber zugleich starker Raucher, stellt sich die Frage: Berufskrankheit oder nicht?

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Wer starker Raucher ist, kann seine Lungenkrebserkrankung nicht mit einer beruflichen Schadstoffbelastung begründen. Anspruch auf Anerkennung als Berufskrankheit durch die Berufsgenossenschaft hat er daher nicht. Das entschied das Hessische Landessozialgericht (AZ: L 9 U 30/12 ZVW), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der Fall: Der Schlosser arbeitete während seiner dreißigjährigen Berufstätigkeit zu einem Drittel als Schweißer. Er starb im Alter von 60 Jahren an Lungenkrebs. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung einer Berufskrankheit mit der Begründung ab, dass die Krebserkrankung wesentlich durch den 30-jährigen Nikotinkonsum des Verstorbenen und nicht durch dessen berufliche Schadstoffexposition (insbesondere Chrom, Nickel und Thorium) verursacht worden sei. Hiergegen klagte seine Witwe.

Das Urteil: Nach Auffassung des Landessozialgerichts ist der Verstorbene zwar während seiner beruflichen Tätigkeit Schadstoffen ausgesetzt gewesen, die eine Berufskrankheit verursachen könnten. Im konkreten Fall sei jedoch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Einwirkung von Chrom, Nickel oder durch ionisierende Strahlen wesentliche Ursache für die Krebserkrankung gewesen sei. Der Verstorbene habe 30 Jahre lang 15 bis 20 Zigaretten pro Tag geraucht. Da dies ein zehnfach erhöhtes Lungenkrebsrisiko bedeute, liege eine alternative Krankheitsursache vor.