Fragen wir doch mal für ihn...
Die Frage heute: Meinem Freund sind im Supermarkt Eier auf den Boden gefallen - und er hat sich schnell aus dem Staub gemacht. Hätte er die Eier zahlen müssen, wenn er das Personal informiert hätte?
Die Antwort: Im Prinzip ja. „Kunden müssen alle Schäden ersetzen, die sie im Supermarkt verschulden“, erklärt die Stiftung Warentest. Doch wie so oft wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird: Zwar seien solche Missgeschicke oft peinlich.
Aber wenn es sich nur um kleinere Schäden wie etwa ein Gurkenglas oder eben die Packung Eier handelt, zeigten sich die meisten Einzelhändler kulant. Und falls nicht, springt die private Haftpflichtversicherung ein - auch und gerade, wenn es um höhere Summen geht.