Notfalldienst übernimmt - Ärzte sind Gemeinwohl verpflichtet
Stuttgart (dpa/tmn) - Ärzte sind dem Gemeinwohl verpflichtet - somit kann die Kassenärztliche Vereinigung auch Fachärzte zu mehreren Notfalldiensten verpflichten. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins hin.
Im konkreten Fall ging es um eine Kinderärztin, die zur vertragsärztlichen Versorgung der Krankenkassen verpflichtet ist. Die Kassenärztliche Vereinigung teilte sie mehrfach zum kinderärztlichen Notfalldienst ihres Landkreises ein - in der Zeit von Anfang Juli 2014 bis Ende März 2015 fünfmal.
Obwohl die Ärztin dagegen Widerspruch erhoben hatte, teilte die Kassenärztliche Vereinigung sie zum Notfalldienst ein. Dagegen wehrte sich die Frau in einem Eilverfahren. Sie argumentierte, sie sei nicht zum Notfalldienst am Sitz der Zweigpraxis verpflichtet.
Ohne Erfolg. Die Richter entschieden, dass die Ärztin den Notfalldienst übernehmen muss. Im Vordergrund stehe das Gemeinwohl. Die angemessene Versorgung der Bürger im Krankheitsfall sei auch während der sprechstundenfreien Zeiten von überragender Wichtigkeit.
Die Kassenärztliche Vereinigung sei bei der Ausgestaltung der Dienstpläne frei. Sie könne neben der hausärztlichen auch verschiedene fachärztliche Bereitschaftsdienste einrichten. Denn die Versorgung könnte nur gewährleistet werden, wenn alle Vertragsärzte zum Notfalldienst herangezogen würden.