Was bleibt 2016 im Geldbeutel?

Düsseldorf (dpa) - Das neue Jahr startet für viele Bundesbürger vielversprechend: Arbeitnehmer, Rentner und Studenten können 2016 mit einem spürbaren Plus beim Einkommen rechnen.

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„Die meisten Verbraucher dürften mehr Geld im Portemonnaie haben“, ist der Konjunkturexperte Roland Döhrn vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) überzeugt.

Arbeitnehmer in Deutschland profitieren von der guten Konjunkturlage und der niedrigen Arbeitslosigkeit. Nach dem Herbstgutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute dürfte der Verdienst je Arbeitnehmer 2016 im Jahresdurchschnitt um 2,5 Prozent zunehmen. Das läge deutlich über dem prognostizierten Anstieg der Verbraucherpreise von 1,1 Prozent.

Senioren können 2016 sogar auf eine Rekordrentenerhöhung hoffen. Das Plus dürfte bei vier bis fünf Prozent liegen, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund Ende Oktober mitteilte. Auch hier macht sich die gute Konjunktur bemerkbar. Die endgültige Festlegung der Rentenzuschläge ist im kommenden Frühjahr zu erwarten.

Schüler, Studenten und Auszubildenden, die Bafög beziehen, können ab dem Beginn des Schuljahres 2016, beziehungsweise ab dem Wintersemester 2016/2017 ebenfalls mit mehr Geld rechnen. Die Bedarfssätze werden um sieben Prozent angehoben. Ein Student mit eigener Wohnung kann dann 735 statt bislang 670 Euro erhalten. Bescheidener fällt das Plus an anderer Stelle aus: Die Hartz IV-Sätzewerden ab dem 1. Januar um 3 bis 5 Euro angehoben.

Geringverdiener können darüber hinaus mit Entlastung bei den Steuern rechnen. Denn der Grundfreibetrag im Einkommenssteuergesetz wird um 180 Euro oder gut zwei Prozent auf 8652 Euro angehoben. Das heißt, es werden bei einem Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8652 Euro im Jahr Steuern fällig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 17 304 Euro.

Gleichzeitig werden auch die Eckwerte des Einkommenssteuertarifs leicht angehoben, um die sogenannte kalte Progression - die Mehrbelastungen der Steuerzahler durch das Zusammenspiel von Lohnsteigerungen, höheren Steuersätzen und Preiserhöhungen - einzudämmen.

Das Kindergeld wird um zwei Euro je Monat erhöht. Es beträgt damit für das erste und zweite Kind 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für alle weiteren Kinder jeweils 221 Euro. Auch der Kinderfreibetrag steigt. „Durch die Anhebung beim Kindergeld, beim Grund- und Kinderfreibetrag und beim Kinderzuschlag können insbesondere Familien 2016 mit etwas mehr Geld rechnen“, betont Mechthild Winkelmann von der Verbraucherzentrale NRW.

Doch gibt es auch neue Belastungen. So müssen sich Gutverdiener auf höhere Beiträge zur Sozialversicherung einstellen. Denn auch 2016 steigt wieder die sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der in der Renten- und Arbeitslosenversicherung, aber auch in der Kranken- und Pflegeversicherung Sozialbeiträge gezahlt werden müssen. Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) etwa erhöht sich von 6050 Euro (2015) auf 6200 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt von 5200 Euro (2015) auf 5400 Euro pro Monat.

In der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt der Beitragssatz mit 14,6 Prozent stabil. Dennoch müssen Millionen Versicherte von Januar an mehr für ihre Krankenkasse bezahlen. Denn die einkommensabhängigen Zusatzbeiträge, die die Krankenkassen von den Arbeitnehmer erheben können, dürften 2016 nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums um 0,2 Prozentpunkte auf durchschnittlich 1,1 Prozent steigen. Damit erhöht sich der durchschnittlich Gesamtbeitrag auf 15,7 Prozent - bei wachsenden Preisunterschieden unter den verschiedenen Kassen. So steigt unter den großen Versicherungen der Beitragssatz bei der DAK-Gesundheit am stärksten. Die drittgrößte Kasse verlangt ab Januar 16,1 Prozent vom Bruttoeinkommen - 0,6 Prozentpunkte mehr als 2015.