Positivliste - Anweisungen des Finanzministeriums

Berlin (dpa/tmn) - Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht eine Vielzahl von Verwaltungsschreiben. Die können auch für Steuerzahler interessant sein. Einen Überblick darüber gibt die Positivliste.

Mit den BMF-Verwaltungsschreiben werden die jeweiligen Finanzämter angewiesen, wie sie eine bestimmte Rechtsfrage, ein bestimmtes Urteil oder eine Verfahrensfrage anzuwenden oder zu lösen haben. Ziel dieser Verwaltungsschreiben ist es, eine möglichst einheitliche Anwendung des Steuerrechts zu erreichen.

Häufig sind diese BMF-Schreiben nicht nur für die Finanzverwaltung interessant, sondern auch für die Steuerzahler, erläutert der Bund der Steuerzahler. Mit Hilfe der Schreiben kann man sich auf die Entscheidung des Finanzamtes einstellen oder die Verwaltungsschreiben als eigene Argumentationshilfe verwenden. Oft ist es aber gar nicht so einfach herauszufinden, ob ein Schreiben noch gilt oder bereits durch ein aktuelleres ersetzt wurde.

Wer unsicher ist, kann die vom Finanzministerium herausgegebene Positivliste nutzen. Diese Liste wird jährlich aktualisiert und beinhaltet die noch geltenden BMF-Schreiben. Zuletzt hat das Bundesministerium der Finanzen im April 2011 eine neue Positivliste veröffentlicht. Die Liste kann auf der Internetseite des BMF heruntergeladen werden.