Bausparverträge auf Angehörige übertragen

Berlin (dpa/tmn) - Wer seinen Bausparvertrag nicht selbst einsetzen will, kann ihn Angehörigen übertragen. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Banken hin.

Bausparverträge können an Angehörige übertragen werden. Zwar liege die Übertragung im Ermessen der Bausparkasse. Diese stimme jedoch in der Regel zu, dass der Anspruch auf das zinsfeste Darlehen auf Angehörige übergeht, teilt der der Bundesverband Deutscher Banken mit.

Allerdings muss derjenige, der den Bausparvertrag übernehmen will, eine ausreichende Bonität nachweisen. Und als Angehörige gelten nur Familienmitglieder wie Ehepartner, Verlobter, Kind oder Geschwister. Eine Übertragung des Bausparvertrags an Nichtangehörige ist nur im Ausnahmefall möglich.

Viele Verbraucher setzen derzeit auf Bausparverträge: Ende 2010 summierten sich die Einlagen bei den Bausparkassen auf insgesamt 131 Milliarden Euro, wie der Bankenverband unter Berufung auf die Deutsche Bundesbank mitteilt.