Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft aus

Berlin (dpa/tmn) - Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben müssen nur noch bis zum 31. Dezember 2011 aufbewahrt werden. Versicherte sollten daher prüfen, ob ihr Rentenversicherungskonto geklärt ist.

Denn eine umfassende Rentenberechnung sei nur möglich, wenn das Versicherungskonto vollständig sei, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Betroffen sind den Angaben zufolge rund 286 000 Versicherte, die in DDR-Betrieben gearbeitet haben. Vor allem bei den Geburtsjahrgängen 1946 bis 1974 fehle oft der Nachweis der Beschäftigungszeiten bis zur Wiedervereinigung. Die notwendigen Antragsunterlagen für eine Kontenklärung können im Internet heruntergeladen werden.