Wenn die Aschewolke kommt

Was können Urlauber tun, wenn ihr Flug ausfällt?

Wiesbaden. Bereits vergangenes Jahr legte eine Aschewolke den Flugverkehr über großen Teilen Europas lahm. Solche Befürchtungen kommen erneut hoch und stellen Reisende vor eine Vielzahl von Problemen. Es geht um Beförderung, offene Hotelrechnungen oder strittige Kostenerstattung. Einige Fragen können Reiserechtler schon jetzt beantworten:

Jein. Reisende bekommen bei Flügen, die wegen der Wolke über Europa gestrichen werden, nur den Ticketpreis erstattet, wenn sie den Beförderungsvertrag gekündigt haben. Die Summe ist dann binnen sieben Tagen fällig, erklärt Prof. Ernst Führich, der an der Hochschule Kempten Reiserecht lehrt. Eventuelle Mehrkosten für einen alternativen Reiseweg — beispielsweise per Bahn — muss die Fluggesellschaft nach einer Stornierung nicht mehr zahlen.

Das ist unklar. „Es gibt Airlines, die die Weiterbeförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt versprochen haben, aber sich weigern, länger als ein oder zwei Nächte das Hotel zu bezahlen“, erläutert der Reiserechtler Holger Hopperdietzel. Neben der Hotelunterbringung sehen die Betreuungsleistungen eine angemessene Verpflegung sowie zwei kostenlose Telefonate vor.

Nein. Über die Erstattung des Flugpreises hinaus kann der Reisende nicht auf Ausgleichszahlungen hoffen, die bei verschuldeten Verspätungsfällen fällig werden. Eine Annullierung wegen Vulkanasche sei ein außergewöhnlicher und nicht durch die Airline beherrschbarer Umstand. Red