Richtiger Versicherungsschutz für den Urlaub

Hamburg (dpa/tmn) - Verlorenes Gepäck, gestohlene Kamera oder ein Unfall: Auf einer Reise kann viel passieren. Gegen solche Fälle kann man sich versichern. Doch Verbraucherschützer warnen: Das Reisegepäck sollte nicht mit überflüssigen Policen überfrachtet werden.

Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen. Damit diese Berichte durchweg positiv ausfallen, buhlen viele Versicherer um die Gunst der Urlauber. Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg rät aber allen Globetrottern: „Es ist wichtig, sich von dem Gedanken zu verabschieden, dass man alles versichern muss.“ Versicherungen seien vor allem für die Schäden notwendig, die einen finanziell schwer träfen. „Viele Kleinkrampolicen wie Handy- oder Reisegepäckversicherung fallen damit weg. Sie sind überflüssig.“

Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg fügt hinzu: „Die Reisegepäckversicherung soll den Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks ersetzen. Sie zahlt aber in vielen Fällen nicht oder nur einen gewissen Anteil.“ Geschädigten werde von den Gesellschaften oft vorgeworfen, grob fahrlässig gehandelt zu haben.“

Urlauber sollten daher stattdessen wirklich wertvolle Dinge lieber zu Hause lassen und während der Reise besser auf ihr Gepäck aufpassen. Weniger wichtig oder gar überflüssig seien auch Reiserücktrittsversicherungen. Der maximale Schaden sind hierbei die Stornokosten. Verbraucherschützerin Becker-Eiselen: „Allenfalls bei teuren Reisen mit mehreren Personen, die weit im Voraus gebucht werden, kann diese Versicherung sinnvoll sein.“

Unverzichtbar hingegen ist die Reisekrankenversicherung. Sie übernimmt einen medizinisch notwendigen Rücktransport, beziehungsweise die eventuell von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckten Kosten für eine erforderliche Heilbehandlung im Ausland. Wichtig sind die Regelungen zum Umgang mit Vorerkrankungen. BDV-Expertin Boss: „Häufig werden vorhersehbare Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Was der Versicherer darunter versteht, sollte deutlich in den Versicherungsbedingungen definiert sein.“

Die Bedingungen sollten keine Einschränkungen der Leistungspflicht für „unvorhergesehene“, „nicht absehbare“ oder „akute“ Erkrankungen enthalten. Ein weiterer Tipp: Einige Anbieter bezahlen den Rücktransport nicht nur dann, wenn er medizinisch notwendig ist, sondern auch, wenn nach Prognose des behandelnden Arztes die Dauer der Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich 14 Tage übersteigt.

Steht ein Krankenhausaufenthalt an oder sind hohe Kosten zu erwarten, sollte die Auslandsreisekrankenversicherung sofort benachrichtigt werden. Bei kleineren Behandlungen muss der Reisende die Gesellschaft nicht sofort unterrichten, sondern kann die Kostenbelege nach Urlaubsende einreichen. Die Belege müssen aber im Original in der Regel spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach Beendigung der Reise eingereicht werden.

Auch eine Haftpflichtversicherung ist ratsam. Dabei sollte die Frage geklärt werden, ob die deutsche Police Schäden im Ausland abdeckt. Zwar sollte sowohl Hausrat- als auch Haftpflichtpolice eine solche Außenversicherung enthalten. Die Stiftung Warentest hat beim Vergleich von 140 Familientarifen im August 2009 jedoch herausgefunden: Nur 7 Policen sichern sowohl die wichtigsten Risiken im Alltag als auch wesentliche Risiken im Ausland ab - etwa Schäden an gemieteten Fahrrädern, am Mobiliar im Ferienhaus oder durch Unfälle, die der Versicherte verursacht.

Sylvia Schönke, Leiterin des Regionalzentrums Potsdam der Verbraucherzentrale Brandenburg, führt aus: „Vor einer Reise sollte der Versicherte immer nachschauen, wie es mit der Deckung im Schadenfall aussieht. Die meisten Policen gelten zwar weltweit. Doch wer sichergehen möchte, erkundigt sich im Vorfeld.“

Ähnliches gilt für die Rechtsschutzversicherung. Herbert Schons, Rechtsanwalt und Notar in Duisburg sowie Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins erläutert: „In jedem Fall besteht die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für die Dauer des Urlaubs abzuschließen.“

Eine Rechtsschutzversicherung ist zwar nicht dringend notwendig, kann sich aber lohnen: „Selbst bei erheblichen Mängeln von Pauschalreisen werden in der Regel nur recht überschaubare Beträge zwischen 250 und 500 Euro erstattet. Verfahren über derartige Prozesse lohnen sich aber nur dann, wenn die Anwaltskosten und die Gerichtskosten durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind.“