Privater Ticketverkauf kann schnell gewerblich werden
Regensburg (dpa/tmn) - Wer im richtigen Moment ein paar billige Tickets zu einem Groß-Event ergattert, kann daraus unter Umständen ordentlich Gewinn schlagen. Wer dies als Privatperson tut, sollte das nicht zur Gewohnheit werden lassen.
Verbraucher dürfen Konzertkarten oder Fußballtickets grundsätzlich weiterverkaufen. „Solange es sich um Originalkarten handelt und diese nicht personalisiert sind, ist das rechtlich vollkommen in Ordnung“, sagt Rechtsanwältin Sabine Sobola aus Regensburg. Dabei dürfen Besitzer auch Gewinn machen: „Sie können die Karten zu dem Preis verkaufen, den der Markt hergibt.“ Doch Vorsicht: Werden mehrere Tickets innerhalb kurzer Zeit verkauft, kann das schnell als gewerblich gelten.
Die Grenzen sind hier fließend. „Gesetzliche Vorgaben gibt es nicht“, sagt Sobola. „Es kommt immer auf den Einzelfall an.“ Ein Beispiel: „Wenn sie zehn Konzertkarten kaufen und davon acht wieder verkaufen, weil ihre Freunde abgesagt haben, ist das bei einem Mal unbedenklich.“ Passiere das allerdings innerhalb weniger Monate ein zweites Mal, sei „das schon kritisch“, erklärt die Rechtsanwältin.