Psychotherapie: Privatversicherte müssen aufpassen
Psychische Erkrankungen sind auf dem Vormarsch. Neue Tarife für Privatpatienten leisten oft mehr.
Düsseldorf. Die Wahrscheinlichkeit, irgendwann im Leben einen Psychotherapeuten in Anspruch zu nehmen, ist größer, als viele denken. Psychische Erkrankungen sind inzwischen einer der Hauptgründe, warum Menschen frühzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden. Kassenpatienten sind gut abgesichert. Wie gut jedoch Privatpatienten gegen das Kostenrisiko einer Psychotherapie versichert sind, hängt vom Tarif ab.
Der Umfang einer psychotherapeutischen Behandlung hängt von der Diagnose ab. Manchmal genügen zehn oder 20 Therapiesitzungen, es können aber auch bis zu 300 Stunden notwendig sein. Es gibt ambulante Therapien bei niedergelassenen Therapeuten. Geht man von einem durchschnittlichen Therapeutenhonorar von 100 Euro pro Stunde aus, „kann das richtig teuer werden“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten.
Die gesetzliche Krankenkasse sei hier leistungsstärker als die Private. Sie übernehme die Kosten in vollem Umfang. „In der Privaten sind dagegen vor allem in älteren Verträgen gar keine oder nur eingeschränkte Leistungen enthalten“, sagt Heidrun Holstein von der Unabhängigen Patientenberatung.
„Doch die Privaten haben nachgerüstet“, sagt Stephan Caspary vom Verband der privaten Krankenversicherung. Viele Versicherer hätten ihre Leistungen im Bereich Psychotherapie aufgestockt. „Viele erstatten die Psychotherapie nur zu einem bestimmten Prozentsatz oder einer bestimmten Anzahl an Sitzungen im Jahr“, sagt Stephan Schinnenburg, Geschäftsführer des unabhängigen Analysehauses Morgen & Morgen. Nur um Beiträge zu sparen, empfiehlt es sich nicht, auf die Leistung zu verzichten. Der Tarif sollte stationäre wie auch ambulante Therapie am besten in unbegrenztem Umfang erstatten.
Wer als Bestandskunde einen Tarif hat, der keine Kostenerstattung bei Psychotherapie vorsieht, kann über einen Tarifwechsel nachdenken. Aber aufgepasst: „Wechselt man zu einem anderen Unternehmen, geht häufig ein großer Teil der Alterungsrückstellungen verloren. Das hat erhebliche Beitragssteigerungen im Alter zur Folge“, warnt Bianca Boss. Besser sei ein Wechsel innerhalb des Unternehmens. Allerdings werden wieder Fragen zum Gesundheitszustand gestellt. Hat dieser sich verschlechtert, ist ein Wechsel schwieriger.
Während gesetzlich Krankenversicherte nur einen Therapeuten mit Kassenzulassung aufsuchen dürfen, haben Privatversicherte die freie Wahl. Damit bei Privatpatienten die Kostenerstattung sichergestellt ist, müssen sie sich vor Therapiebeginn diese vom Versicherer schriftlich bewilligen lassen.