Sturz vom Apfelbaum kann Arbeitsunfall sein
Heilbronn (dpa/tmn) - Wer sich bei der Apfelernte verletzt, kann dies unter Umständen als Arbeitsunfall anerkennen lassen. Das gilt auch dann, wenn dem Betroffenen das Grundstück nicht gehört.
Der Sturz von einem Apfelbaum kann ein Arbeitsunfall sein - auch, wenn die bewirtschaftete Obstwiese jemand anderem gehört. Das entschied das Sozialgericht Heilbronn (Az.: S 6 U 3875/11). Entscheidend ist, ob der Verunglückte das unternehmerische Risiko trägt, wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Der Fall: Ein Sohn bewirtschaftete für seine im Pflegeheim wohnende Mutter deren Streuobstwiesen. Die Äpfel verwertete er zu Saft für den Eigenbedarf. Beim Pflücken stürzte er vom Baum und brach sich ein Bein. Der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) meldete er den Arbeitsunfall, nachdem sich dauerhafte Folgen abgezeichnet hatten. Die LBG wollte dies aber nicht als Arbeitsunfall werten: Der Mann sei nicht als Unternehmer eines landwirtschaftlichen Betriebes versichert gewesen. Auch habe er nicht im Unternehmen seiner Mutter mitgearbeitet, denn er habe die Äpfel für sich selbst verwertet.
Das Urteil: Das Gericht verpflichtete die Berufsgenossenschaft, den Sturz vom Apfelbaum als Arbeitsunfall anzuerkennen. Zum Unfallzeitpunkt sei er und nicht die Mutter als Grundstückseigentümerin Unternehmer gewesen. Zwar habe die Mutter die Beiträge zur LBG entrichtet. Jedoch habe ihr Sohn das unternehmerische Risiko getragen, weil er die Grundstücke bewirtschaftet habe.