Radler: Mehr Rechte und Pflichten

Die neuen Regeln in der Straßenverkehrsordnung sollen für mehr Schutz und Gleichbehandlung sorgen.

Düsseldorf. Im täglichen Dreikampf im Straßenverkehr - Auto gegen Radler, Radler gegen Fußgänger usw. - hat ab Dienstag einer der drei Protagonisten mehr Rechte: der Radfahrer. Hier die wichtigsten Neuerungen, die für alle Verkehrsteilnehmer wichtig sind:

Radfahrer müssen nicht immer zwingend den Radweg benutzen. Die Behörden dürfen diese Pflicht nur noch dort anordnen, wo es die Verkehrssicherheit erfordert, zum Beispiel an Vorfahrtsstraßen mit starkem Verkehrsaufkommen. Zudem ist der Radfahrstreifen auf den Fahrbahnen künftig dem Radweg gleichgestellt. Mit dieser Änderung soll die Sicherheit der Radler erhöht werden, da sie gerade auf Radwegen oftmals von Autofahrern übersehen werden, was vor allem an Auffahrten und Kreuzungen gefährlich ist, so der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC).

Die neuen Vorschriften sollen den Radfahrern Umwege ersparen: Einbahnstraßen können nun leichter für den Radverkehr in die Gegenrichtung geöffnet werden. Zudem können Sackgassenschilder künftig anzeigen, dass - anderes als für den motorisierten Verkehr - ein Durchkommen für Fahrradfahrer und Fußgänger möglich ist.

Auch beim Befahren der Fahrradstraßen treten am Dienstag Neuerungen in Kraft. Auf diesen Wegen gilt sowohl für Radler, als auch für Autofahrer ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern. Bislang wurde von den Verkehrsteilnehmern "mäßige Geschwindigkeit" gefordert. Das habe laut ADFC zu einigen Irritationen und Unsicherheiten geführt. Wenn es die Umstände nötig machen, muss der Autofahrer seine Geschwindigkeit noch mehr verringern. Hauptziel ist es, dass Radfahrer auf diesen Wegen nicht behindert werden.

Die Ampeln für die Fahrbahn sind künftig auch für die Radler bindend. Sie müssen sich nicht mehr nach der Fußgängerampel mit ihrer kürzeren Grünphase richten. Sind sie allerdings auf Fahrradwegen oder Radfahrstreifen unterwegs, dann müssen sie weiterhin die Fahrradampeln beachten.

Zur Erinnerung, auch Radfahrer bekommen empfindliche Strafen, wenn sie sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Fährt ein Radfahrer beispielsweise über eine rote Ampel, die länger als eine Sekunde rot ist, droht ihm ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Bei jeder Strafe, die mit einem Bußgeld von 40 Euro oder mehr geahndet wird, droht ein Punkt in Flensburg. Hier ein paar "kostengünstigere" Vergehen: fünf Euro für freihändiges Fahren, zehn Euro für Fahren in der Fußgängerzone, 25 Euro fürs Telefonieren mit dem Handy. Wer mit einem Fahrrad mit Mängeln unterwegs ist, zahlt mindestens zehn Euro.

Auch auf dem Fahrrad ist Alkohol tabu: Wer alkoholisiert erwischt wird, macht sich strafbar. Bei 1,6 Promille kann einem sogar der Führerschein entzogen werden.

Inline-Skater und Rollschuhfahrer werden erstmals ausdrücklich in der StVO genannt und darin grundsätzlich wie Fußgänger behandelt. Ausnahmsweise dürfen sie auch außerhalb des Fußwegs am rechten Straßenrand in Fahrtrichtung fahren, wo das neue Zusatzschild "Inliner frei" dies zulässt.