Reform: Pflichtteil und Schenkungen neu geregelt

Erblasser und Erben müssen sich auf neue Regeln einstellen. Grund dafür ist eine Reform des Erbrechts.

Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform des Erbrechts beschlossen. Die Details:

Enterbungsgrund war bisher ferner, dass der Erbe dem Erblasser oder seinem Ehegatten oder einem leiblichen Kind nach dem Leben getrachtet hat. Dies wird nun ausgedehnt auf den Lebensgefährten und Stiefkinder.

Bislang standen Schenkungen an ein Nicht-Familienmitglied unter dem Vorbehalt, dass die Familienerben innerhalb von zehn Jahren keine Anrechnung der verschenkten Summe bei der Berechnung des Pflichtteils verlangten. Dieser Anspruch verringert sich jetzt pro Jahr um ein Zehntel.