Kamera auf dem Balkon
Selber eine Kamera installieren- Ist das erlaubt?
Zwei mal war das Auto auf dem Stellplatz vor dem Haus beschädigt worden. Und noch schlimmer: Ihr Mann war vor dem Haus angegriffen und verletzt worden. Nun sollte eine Kamera Sicherheit bringen. Doch die Dame, die diese auf ihrem Balkon installieren ließ - gerichtet auf den Platz vor dem Haus - hatte die Rechnung ohne einen der anderen Wohnungseigentümer gemacht. Der klagte, die Kamera müsse entfernt werden. Weil er ja auch immer wieder ins Bild komme und nicht wissen könne, was mit den Filmen geschehe, fühle er sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt.
Die Beklagte hielt dem nicht nur ihre Schäden der Vergangenheit entgegen, sondern auch, dass die Kamera doch ohnehin nur dann aufzeichne, wenn sich jemand ihrem Auto nähere. Und dann würden, falls diese Person nichts Böses tue, die Aufzeichnungen sofort wieder gelöscht.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-3 Wx 199/06) beeindruckten diese Beteuerungen indes nicht. Der Nachbar könne gar nicht feststellen, wann die Kamera eingeschaltet sei, er habe auch keine Kontrolle darüber, ob die Aufnahmen gelöscht oder doch "in irgendeiner Form weiterverwendet werden". Und das, so die Richter, sei eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Schon die Möglichkeit einer dauernden Beobachtung und der Weiterverwendung der gespeicherten Bilder stelle eine große Beeinträchtigung dar. Die Installation einer Videokamera, die nicht nur den eigenen Sondernutzungsbereich erfasst, sondern auch das Gemeinschaftseigentum anderer Wohnungseigentümer betreffe, sei unverhältnismäßig. Die Kamera musste weg.