Aus der Traumurlaub - ab ins Gefängnis
Die Gesetze im Ausland können für Touristen zum Verhängnis werden.
Düsseldorf. Seit elf Wochen sitzt der 17-jährige Marco aus Uelzen in der Türkei in Untersuchungshaft, weil er eine 13-jährige Britin missbraucht haben soll. Sein Fall erregt bundesweit Aufsehen und ist im Vorfeld des morgigen Gerichtstermins zum Politikum geworden. Marco ist aber nur einer von vielen: Immer wieder müssen deutsche Urlauber im Ausland ins Gefängnis - mitunter für Vergehen, die in Deutschland weniger intensiv geahndet werden.
Majestätsbeleidigung in Thailand, illegale Jobs zur Aufbesserung der Reisekasse in den USA, zu schnelles Autofahren in der Schweiz - die Liste der Vergehen, die im Gefängnis enden können, ist lang. Die häufigsten Delikte betreffen allerdings Drogenbesitz, so das Auswärtigen Amt (AA). "Pro Jahr betreuen die Mitarbeiter der deutschen Konsulate weltweit 2500 bis 3000 inhaftierte Deutsche", sagt ein AA-Sprecher.
Geht es um Drogen, kennen viele Länder kein Pardon. In der Türkei stehen auf die Einfuhr von Rauschgift zehn bis 20 Jahre Gefängnis, erläutert das AA. In Tunesien reiche der Besitz von weniger als einem Gramm Rauschgift für mindestens ein Jahr Haft, in Indonesien und Singapur könnten 500 Gramm Marihuana für die Todesstrafe genügen.
Während die Betroffenen bei Drogenbesitz meist ahnen dürften, dass ihnen das Gefängnis droht, schlittern andere Urlauber eher aus Ahnungslosigkeit hinter Gitter. Als in Thailand ein angetrunkener Schweizer Bilder von König Bhumibol mit Farbe bespritzte, wurde er im März zunächst zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, dann bald in seine Heimat abgeschoben. Wer aus der Türkei oder Griechenland archäologische Fundstücke wie alte Münzen oder behauene Steine mitnimmt, muss mit langjährigen Haftstrafen rechnen.
In der Schweiz, so der ADAC, komme es häufig dazu, dass nicht bezahlte Bußgelder für zu schnelles Fahren in Haftstrafen umgewandelt würden: Pro 30 Franken Bußgeld gibt es einen Tag Gefängnis. Wer als Ausländer dann keinen Bogen um die Schweiz macht, müsse bei der Einreisekontrolle mit der Festnahme rechnen, so ADAC-Auslandsjurist Michael Nissen.
Gar mit 20 Jahren Gefängnis und Stockschlägen müssen angezeigte Schwule in Malaysia rechnen. In den USA reicht es unter Umständen aus, am Strand Fotos von den nicht vollständig bekleideten eigenen Kindern zu machen, um in Untersuchungshaft zu landen. Der Tipp von Sibylle Zeuch vom Deutschen Reiseverband lautet deshalb: "Jeder Urlauber sollte sich vor der Abreise intensiv mit dem besuchten Land beschäftigen, und wenn er es noch so gut kennt."