Rechtliche Grundlagen: Präzedenzfall um lautes Auto
Berufung Der Wuppertaler Lamborghini-Fall ist neu. Deshalb hat das Amtsgericht trotz eines Streitwerts von "nur" 600 Euro den Fall zur Berufung zugelassen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, wie es gestern hieß.
(Aktenzeichen 92 C 15/07 Amtsgericht Wuppertal.)
Gegenmittel Einer der größten Zulieferer für Autoabgasanlagen weltweit, die Firma Eberspächer in Esslingen, forscht seit einigen Jahren an einer so genannten Gegenschall-Technologie. Die Ingenieure möchten den Antischall im Auto einsetzen, und zwar im Auspuff. Das Konzept: Ein Mikrofon sitzt direkt am Ausgang des Abgasrohrs und misst den Restschall. Unter Berücksichtigung der aktuellen Motordaten errechnet die Elektronik, welchen Antischall ein eingebauter Speziallautsprecher abstrahlen muss. Nach Angaben der Firma werden so im Schalldämpfer bei vielen Fahrzuständen eine Dämpfung um zehn Dezibel, manchmal auch mehr erreicht - was die Halbierung der Lautstärke bedeuten würde.
Lärmpegel Üblicherweise liegt der Geräuschpegel im Wohnzimmer zwischen 40 und 50, der in einem Büro zwischen 50 und 60 dB(A). Zwischen 60 und 70 dB(A) liegt eine normale Konversation, der Straßenverkehr zwischen 70 und 80, eine Fräse zwischen 80 und 90, Discolärm zwischen 90 und 100 und eine Kreissäge zwischen 100 und 110.